Frage:
Obwohl bei einer Kontaktperson angegeben ist, dass standardmäßig die Durchwahl angerufen werden soll, wird immer die Zentrale angerufen.
Antwort:
Damit die Durchwahl-Nummer gewählt werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1) bei der Kontaktperson muss eine Durchwahl angegeben sein
2) bei der Telefon-Nummer der Niederlassung muss ein "-"-Zeichen enthalten sein, damit die Durchwahl der Zentrale erkannt werden kann. Also z.B. 12345-0. Dann wird zum Anrufen der Durchwahl die 0 entfernt und durch die bei der Kontaktperson angegebene Durchwahl z.B. 67 ersetzt, also dann die 1234567 angerufen.